Meine Berufsethik

Ich berate bei der Verteidigung, Durchsetzung und Priorisierung von Zielen, die einzelne Mandanten, Gruppen von Interessenträgern oder Unternehmen in kontroversen Auseinandersetzungen verfolgen, soweit deutsches oder europäisches Recht relevant sein kann.

Meine Mandanten müssen jeweils entscheiden, ob sie mich als unparteiischen Schiedsrichter, als neutralen Mediator oder als permanent loyalen Sachwalter ihrer rechtmäßigen Interessendurchsetzung beauftragen möchten. Jede dieser drei möglichen Funktionen meiner Tätigkeit schließt die anderen beiden Funktionen von meiner Arbeit für die oder den selben Auftraggeber aus.

Manchmal werde ich beauftragt als Einzelschiedsrichter eine beschleunigte Entscheidung zu treffen oder als Treuhänder für gemeinschaftlich gehaltene Beteiligungsrechte tätig zu werden. Mit einem Blick auf meine Berufserfahrung wünschen sich betroffene Versicherer und andere Beteiligte gelegentlich, dass ich Streitverfahren in ihrer jeweiligen Lage beobachte, auswerte und deren wahrscheinliches Ergebnis einschätze, damit mein Auftraggeber die Durchsetzbarkeit seiner Ziele unabhängig von den Interessen des eigenen Managements und seiner betroffenen operativen Abteilungen besser einschätzen kann. Alle diese Mandatsbeziehungen zu meinen Auftraggebern beruhen auf Vertrauen, unabdingbarer Loyalität und einer sorgfältigen vorausgegangenen, aber fortlaufend aktualisierten Prüfung möglicher Interessenkonflikte.

Ich werde jedes Mandat ablehnen, bei dem meine fachliche Eignung ungenügend sein oder auch nur als unzureichend erscheinen kann. Das mag meine berufliche Auslastung reduzieren, aber ich habe inzwischen einen Grad der Unabhängigkeit erreicht, bei dem ich diese Form der Selbstbeschränkung als eine willkommene Vereinfachung meiner beruflichen Aufgaben empfinde.