Seit 1980 hatte ich die Gelegenheit als Anwalt und Partner jeweils in Sozietäten arbeiten zu können, die deutsche Marktführer im Gesellschafts- und Konzernrecht sowie bei M&A Transaktionen gewesen sind. Auf diese Weise konnte ich aus nächster Nähe wirtschaftliche und organisatorische Erfolge, aber auch deren Gegenteil zu Genüge kennenlernen.
Diese Erfahrungen haben mir den besonderen Wert guter Mandanten-Führung sowie überlegener Koordination vor Augen geführt und mich davon überzeugt, dass beide für erfolgreiche Transaktionen unverzichtbar sind. Aber auch bei hervorragender Führungsleistung werden Berater und Parteivertreter durch nächtelangen Verhandlungen oft übermüdet sein und überfordert reagieren, ja sogar Fehler machen. Das nervöse Ringen um einen Abschluss „um jeden Preis“ führt oft zu mehrdeutigen, wenig haltbaren Vertragstexten oder sogar zu widersprüchlichen Regelungen. In solchen Fällen neigen die Parteien zu späteren Korrekturversuchen durch Klagen, selbst wenn dies riskant ist. Erst dann merken sie – oft zu ihrer Überraschung – wie wenig die ihnen vorliegenden, eilig zusammengestellten Vertragstexte dabei helfen, ihre Vorstellungen durchzusetzen.
Selbst wohlwollende Richter oder Schiedsrichter werden oft Probleme haben, die vertraglich maßgeblichen Absichten der Parteien in vollem Umfang zu verstehen. Anwälte, die wie ich bei der Entstehung einer großen Anzahl mühsamer Kompromisse mitgewirkt und Änderungen an komplexen Vertragsdokumenten buchstäblich in letzter Minute vor der Unterzeichnung erlebt haben, verstehen leichter, die textlichen Ergebnisse zu deuten und im Lichte der rekonstruierbaren Interessenverteilung auch für Richter und Schiedsgerichte nachvollziehbar werden zu lassen.
Deshalb glaube ich, dass die Beratung nach Transaktionen sehr qualifizierte anwaltliche Fähigkeiten und große Transaktionserfahrung erfordert. Der anwaltliche Berater muss nicht nur in der Lage sein, zwischen den Zeilen zu lesen. Er muss auch typische Missverständnisse aus einem tiefen Verständnis der Interessenverteilung plausibel bewerten können. Er muss Standards der Wirtschaftsprüfung und der anwaltlichen Beratung, die zur Zeit der zurückliegenden Transaktion als bewährt galten, sich aber seitdem verändert haben, mit einander vergleichen und dem Gericht oder Schiedsgericht verdeutlichen können.
Ich gehe davon aus, dass ich diese erforderliche Kombination anwaltlicher und erfahrungsbasierter Qualifikationen für Post-M&A Beratung bieten kann. Meine Erfahrungen bei der anwaltlichen Begleitung von Wirtschaftsprüfern, betriebswirtschaftlichen Sachverständigen und bei deren Aussagen und Gutachten für Rechtsstreitigkeiten, ermöglichen mir, Sie auch nach enttäuschend verlaufenen Transaktionen zur Durchsetzung Ihrer möglichen Forderungen oder bei der Abwehr von Gegenansprüchen gut zu beraten.