In vielen Streitverfahren, insbesondere Schiedsverfahren, brauchen Prozessparteien anwaltliche Hilfe für die Suche geeigneter Sachverständiger, die sich mit rechtlich Relevantem in forensisch akzeptierter Methodik so befassen, dass Richter oder Schiedsrichter ein Gutachten verstehen.
• Die Auswahl geeigneter Sachverständiger ist mehr als nur Fleißarbeit und erfordert deren analytische Befragung, die Auswertung ihrer beruflichen Hintergründe und eine sensible Untersuchung ihrer Motivationsbereitschaft, rechtliche Taktik zu berücksichtigen.
• Ein Gutachter kann sachkundig dabei helfen, Fragen aus seinem Fachgebiet zu formulieren, aber die finale Auswahl jener Fragen, die für einen Rechtsstreit relevant sind, erfordert rechtliche Beratung. Prozessanwälte müssen Gutachter häufig erst dafür gewinnen, dass sie ihre Gutachten vor allem als Mittel zum Erfolg im Rechtsstreit und weniger als wissenschaftlich qualifizierte Veröffentlichung anfertigen. Deshalb ist es der Prozessanwalt, der letztlich die Fragestellung und damit den Auftrag für den Sachverständigen zu formulieren hat.
• Experten sollen die Wissens-und Erfahrungsunterschiede zwischen Juristen und Fachleuten anderer Disziplinen überbrücken. Diese beiden Gruppen verstehen ihre jeweiligen Kompetenzbereiche höchst unterschiedlich, obwohl sie sich bemühen, in ihrem jeweiligen Fachbereich mit einer allgemein verständlichen Logik zu arbeiten. Während Techniker primär technische Lösungen betrachten sind, Richter und Schiedsrichter vor allem an Argumenten interessiert, die sie in ihren rechtlichen Entscheidungen verwenden können. In diesen unterschiedlichen Perspektiven wurzeln die nicht enden wollenden Missverständnisse zwischen Juristen und Technikern.
Der erfolgreiche Prozessanwalt muss diese unterschiedlichen Erwartungen und Interessen kennen, um einen Gutachter davon zu überzeugen, dass er für den rechtlich begründeten Erfolg in einem Streitverhältnis arbeitet. Ganz gleich wie rechtschaffen und qualifiziert ein Sachverständiger seine Gutachter erarbeitet, ein Richter oder Schiedsrichter wird seine Begründung nicht verstehen, wenn sie nicht der Methodik folgt, die von rechtlich ausgebildeten Richtern angewendet wird. Deshalb befürworte ich, dass Prozessanwälte die Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen maßgeblich gestalten sollten. Nicht alle Gutachter sind hinreichend forensisch erfahren, um sich auf Gerichte und Schiedsgerichte einzustellen. Deshalb muss der anwaltliche Berater (innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen) Sachverständige dabei unterstützen, ihre Argumente und Schlussfolgerungen für den rechtlich ausgebildeten Leser verständlich werden zu lassen. – Diese Aufgabe habe ich in mehreren hundert Streitverfahren erfüllen können.