Dr. Alexander Loos

Internationaler Schiedrichter – Seniorberater für Rechtsstreitigkeiten

Rheinpfad 1, 40667 Meerbusch, Germany
E-Mail: aloos@wfw.com oder
E-Mail: aloos@loos-law.de

Tel: +49 2132 76576
Mobil: +49 170 764 4546

Studium und Berufsausbildung:

Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps Universität Marburg (1968-1970,1972-1973) und an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1972-1973);
erstes juristisches Staatsexamen, Frankfurt/Main 1973 mit Prädikat und zweites juristisches Staatsexamen, Frankfurt/Main 1977 mit Prädikat;
Dissertation am Institut für Wirtschaft-und Gesellschaftsrecht der Universität Marburg zum Thema „Streikhilfeabkommen der Arbeitgeberseite“ (1974-1978)
Promotion zum Dr. iur (Marburg), 1980 (magna cum laude)

 

Militärdienst:

Grundwehrdienst in verschiedenen Panzerbataillonen der deutschen und (als Secondee) der US-Armee (1973-1974), verschiedene Funktionen als junger Offizier d.R. in Einheiten und Kommandobehörden der deutschen Territorialverteidigung (1976-1983) und als Stabsoffizier der Panzertruppe bis zur Verwendung als Oberstleutnant d.R. in einer Panzerbrigade (1984-2013).

Zusätzliche Qualifikationen:

Berufsbegleitende Ausbildung und erfolgreicher Abschlussprüfung als Fachanwalt für Steuerrecht (1992-1994)

Fellow of the Chartered Institute of Arbitration, London (1988-2021).

 

Zulassung:

Erstmals 1977 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen, derzeit zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten sowie bei allen deutschen Oberlandesgerichten.

 

Anwaltliche Tätigkeit

angestellter Rechtsanwalt (1978), Juniorpartner (1980), Teilhaber (1985), geschäftsführender Partner (1994-2001) in einer der größten deutschen Anwaltsfirmen mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München.

Leiter der Fachgruppe für Gesellschaftsrecht (167 Anwälte) eines europäischen Zusammenschlusses von vier international tätigen Anwaltssozietäten mit Büros in Amsterdam, Antwerpen, Brüssel, Paris, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München (1997-2001);

Teilhaber in einer weltweit tätigen britisch/US-amerikanischen Anwaltssozietät (2001-2015) und nach 2015 als deren Berater (bis 2018);

derzeit bis auf weiteres freiberuflicher Berater für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation bei Watson Farley & Williams LLP, einer britischen Anwaltsfirma die weltweit zu Projekten der Energiebranche tätig ist, dort im Büro Düsseldorf.

 

Abordnungen und Arbeitsaufenthalte:

mehrere Arbeitsaufenthalte bei lateinamerikanischen Anwaltsfirmen in Buenos Aires, Caracas, Mexico City, San Jose und Sao Paulo (1982-1983).

 

Berufsbezogene Mitgliedschaften:

ASA – Association Suisse d’Arbitrage (seit 1989), deutsch brasilianische Juristenvereinigung (Gründungsmitglied, seit 1985), deutsch-japanische Juristenvereinigung (seit 1996), IBA –International Bar Association (seit 1983).

Berufserfahrung anhand ausgewählter Projekte:

 

Einführung des rechtlichen Konzepts der Durchgriffshaftung im GmbH Konzern (Analogie zum deutschen Aktienrecht – Autokranentscheidung, BGHZ 95, 330 ff).

 

Parteibenannter Sachverständiger für deutsches Recht in einem Schiedsverfahren vor der sowjetischen All-Unionskammer der Internationalen Handelskammer Moskau in einem Streit über den historisch größten Verlust eines russischen Staatsunternehmens (Öl-Exporte);

 

Einführung öffentlich-privater Partnerschaften nach französischem Vorbild in Deutschland für die Privatisierung und den langfristigen Betrieb kommunaler Versorgungsbetriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen (1989-1996).

 

Beratung und Vertretung eines führenden europäischen Elektrizitätskonzerns beim Erwerb der kontrollierenden Mehrheit an einem der größten deutschen Stromerzeuger von mehr als 150 kommunalen Gesellschaftern;

 

Vertretung eines Mitglieds der EU bei investigativen, auch parlamentarischen Untersuchungen, bei der Durchsetzung und der legislativen Ratifizierung von Schadensersatzansprüchen, die durch Korruption im Dienste eines weltweit tätigen Anlagenbau-Unternehmens entstanden waren;

 

Beratung der Bundesrepublik Deutschland und eines Bundeslandes in verschiedenen Projekten zur Stilllegung nuklearer Kapazitäten, zur Schließung und Renaturierung von Braunkohle-Tagebauen und bei der internationalen Rückführung radioaktiven Abfalls in die Ursprungsländer;

 

Vertretung eines deutsch-japanischen Generalunternehmer-Konsortiums in ad-hoc und ICC-Schiedsverfahren wegen Überschreitung des Kostenrahmens und wegen Verzugsschäden in mehr als zehn verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit Einzelstreitwerten zwischen Euro 24 Mio und Euro 1.350 Mio.